Der Anpassungslehrgang ( § 40 PflBG) zur Anerkennung von außerhalb der EU erworbenen Ausbildungen scheitert oft an den unterschiedlichen Ausbildungsinhalten in verschiedenen Ländern. Der Lehrgang sorgt für eine optimale Vorbereitung zum Ausgleich der Defizite die durch die zuständige Bezirksregierung festgestellt wurden.
Der Anpassungslehrgang ( § 40 PflBG) kann im Rahmen der Anerkennung einer im Ausland (Drittstaat) abgeschlossenen Ausbildung abgelegt werden.
Unser Lehrgang sorgt in Form von theoretischem und praktischem Unterricht dafür, dass die ausländischen Pflegefachkräfte bestmöglich auf die Anerkennung der im Ausland absolvierten Ausbildung als Pflegefachmann/frau vorbereitet sind.
Alle Module werden in Präsenz oder Online geschult und sind AZAV - Zertifiziert!
Zu pflegende Menschen mit Selbstversorgungs-defiziten im deutschen Gesundheits- und Pflegesystem unterstützen.
Menschen mit psychischen Gesundheits-problemen personenzentriert und lebensweltbezogen unterstützen und im interprofessionellen Team rehabilitativ handeln.
Menschen in der eigenen Häuslichkeit pflegerisch unterstützen, beraten und begleiten
Menschen in kritischen Pflegesituationen und in der letzten Lebensphase begleiten
Verbesserung und Ausbau der pflegerischen und medizinischen kommunikativen Kompetenzen für den beruflichen Alltag
Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung für Pflegefachkräfte aus dem Ausland mit einem Diplom / Berufszeugnis als Pflegefachkräfte
Die Teilnahme am Anpassungslehrgang hat zum Ziel, Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen der Anpassungslehrgänge nachzuweisen und damit eine der wesentlichen Voraussetzungen zum Erwerb der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und KrankenpflegerIn“ bzw. „Pflegefachfrau / Pflegefachmann“ zu erlangen.
Die Kenntnisse und Fähigkeiten zur Planung, Durchführung und Dokumentation der für den pflegerischen Gesamtprozess erforderlichen Pflegemaßnahmen einschließlich der Übergabe, müssen im Rahmen des praktischen Teils der Anpassungslehrgänge, die mit einem Prüfungsgespräch verbunden sind, nachgewiesen werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Anpassungslehrgänge sind zu befähigen, in der beruflichen Praxis eigenverantwortlich die Aufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege auszuführen.
Lehrformen – Blendet Learning im Modularen Anpassungslehrgang
Im Blended Learning integrieren wir als universelle Lernformen alle methodischen, mediendidaktischen, medienpädagogischen und theoretischen Lernformen.
Wir sehen Lernen nicht als singuläres Event, sondern als kontinuierlichen Prozess. Und diesen wollen wir abwechslungsreich gestalten. Durch die Kombination unterschiedlicher Lernformen ermöglichen wir den Teilnehmenden ein flexibles Lernen.
In einem Erstgespräch wird der Teilnehmende beraten, seine Zugangsvoraussetzungen geprüft und eine Entscheidung getroffen, ob die die Eignung vorliegt, die Maßnahme erfolgreich zu absolvieren. Die intensive Beratung umfasst u.a. folgende Punkte:
• Ziel, Zweck und Inhalt der Maßnahme,
• Voraussetzungen einer Teilnahme,
• eingesetzte Methoden und Materialien,
• Kosten der Teilnahme,
• Bedingungen für Rücktritt und Kündigung.
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Der Teilnehmer muss ein Abschluss-gespräch auf Station ablegen, in der die Gleichwertigkeit des Kenntnisstandes nachgewiesen werden muss. Nach Abschluss der Abschlussgespräche werden die Unterlagen an die zuständige Bezirksregierung geschickt, diese erteilt dann die Berufsurkunde zum / zur Pflegefachmann/frau.
Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG) oder einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
Selbstzahler können die Kosten auch in bequemen Teilraten begleichen. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Der Anpassungslehrgang ist AZAV zertifiziert.
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