Diese Maßnahme dient der Stabilisierung von geförderten und ungeförderten Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnissen, um eine Beendigung oder vorzeitige Beendigung der Beschäftigung zu verhindern.
Ziele
Ziel der Maßnahme ist die Identifikation, Klärung und der beginnende Abbau von vermittlungshemmenden Problemen in Akutlagen wie z.B.
- Kündigung
- Nachzahlungen
- Obdachlosigkeit
Vorgehen
- Lebensweltorientierung
- Einzelfallhilfe
- Gemeinwesenarbeit
- Konfliktmediation
- Konfliktintervention
- Familienhilfe
Finanzierung
Förderung durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
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