Die Kenntnisprüfung ist eine staatliche Prüfung (§ 20b, Abs. 3 KrPflAPrv) und kann im Rahmen der Anerkennung einer im Ausland (Drittstaat) abgeschlossenen Ausbildung abgelegt werden. Unser Lehrgang sorgt in Form von theoretischem und praktischem Unterricht dafür, dass die ausländischen Pflegefachkräfte bestmöglich auf diese Prüfung vorbereitet sind. Die Maßnahme findet in Kooperation mit dem Pflegekolleg Winterberg statt.
Voraussetzungen
Inhalte der Maßnahme
Finanzierung
Hinweis
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